Um den Anforderungen des § 39 des Thüringer Jagdgesetzes, dem Tierschutzgesetz und einer weidgerechten Jagdausübung gerecht zu werden, ist es erforderlich brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl zur Verfügung zu haben.
Aus diesem Grund sind von Seiten des Vorstandes der Jägerschaft in dem Bereich Hundewesen folgende Aktivitäten für das Jahr 2017 vorgesehen:
- Hundeführerlehrgang (alle Rassen) zur Vorbereitung auf die Prüfung der Brauchbarkeit in verschiedenen Fächern und für rassespezifische Prüfungen der verschiedensten Rassen (bei Bedarf auch Bauarbeit)
- 2 Übungstermine im Saugatter (vor der Prüfung)
- Prüfung der Brauchbarkeit nach Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im § 6 Fachgruppe Gehorsam, im § 10 Stöbern (Saugatter) und im § 9 Fach Schweißarbeit (Termin 13.August)
Alle, an den angebotenen Aktivitäten interessierten Weidgenossen, auch anderer Jägerschaften, sind zu einem ersten Treffen am 07.Mai in Milbitz bei Teichel um 08:00 Uhr recht herzlich einladen. Bitte bringen Sie eine Kopie des Abstammungsnachweises ihres Hundes, seinen Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung, ihren gültigen Jagdschein und natürlich ihren Hund mit.
Auch Teilnehmer an der Jägerausbildung jeglicher Art sind zu dem Hundführerlehrgang als Gäste oder Hundeführer mit Hund (notwendige Unterlagen siehe vorigen Absatz) gern gesehen.
Ansprechpartner: Hundeobmann Peter Mätzke; Milbitz 19 in 07407 Remda-Teichel; Telefon- 01727507233; Mail-Adresse- fam.maetzke@t-online.de
Brauchbarkeitsprüfung nach ThürJHVO vom 13.11.2013 der Jägerschaft Saalfeld u.U. e.V. am 18.08.2017
Termin: 18.08.2017 Ausrichter: Jägerschaft Saalfeld u.U. e.V.
Reviere: GJB Milbitz/T. & Schwarzwildgatter Bad Berka
Geprüft werden folgende Fächer der aktuellen Th. Brauchbarkeitsprüfung
Fachgruppe § 10- Stöbern geprüft im Schwarzwildgatter Bad Berka und Fachgruppe § 6- Gehorsam (GJB Milbitz/T) Max. Meldezahl: 6 Hunde
Fachgruppe § 9- Schweißarbeit: Fährte getupft mit Damwildschweiß und Fachgruppe § 6- Gehorsam (GJB Milbitz/T) Max. Meldezahl: 4 Hunde
Meldeformular: Meldung auf vollständig ausgefüllter Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Thür JHPR
Meldeschluss: 25.07.2017 Meldestelle = Prüfungsleiter
Prüfungsleiter: Peter Mätzke; Milbitz 19, 07407 Remda-Teichel;
Tel. 01727507233 Mail- fam.maetzke@t-online.de
Nenngeld: 90 €/ 75 € je Hund & Prüfung mit der Meldung an den Prüfungsleiter
Meldungen ohne Zahlung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben!
Am Prüfungstag sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen unaufgefordert vorzulegen: Ahnentafel/ Registrierbescheinigung; gültiger Jagdschein; Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung; Meldebestätigung
Weiterhin benötigt jeder Hundführer zur Prüfung der Gehorsamfächer Waffe und Munition!
Mit Abgabe seiner Meldung erkennt der Hundeführer die Bestimmungen der Thür. Jagdhundeprüfungsrichtlinie an